Sicherheit

Veröffentlicht von admin_jsvp_thurgau am

Eine glaubwürdige Armee

Wir sehen den Kernauftrag der Armee in der Raumsicherung
und Verteidigung der Schweiz. Die Ausbildung sowie die Infrastruktur haben sich entsprechend am Kernauftrag zu orientieren. Daneben soll die Armee ihre Dienste auch für subsidiäre
Einsätze zur Verfügung stellen. Auslandeinsätze widersprechen einem neutralen Staat und werden deshalb von uns abgelehnt. Wir lehnen zudem schweizerische Beteiligungen an
proaktiven Militärbündnissen (vgl. Partnership for Peace) ab
und fordern eine klare Distanzierung von der NATO. Wir setzen
uns für den Erhalt der allgemeinen Wehrpflicht und das Milizsystem ein, weil damit die Akzeptanz der Armee gefördert
und das Volk vor Willkür geschützt werden kann.

Die Schweiz ist ein moderner und wohlhabender Staat und soll
deshalb seiner Armee eine moderne und möglichst automatisierte Abwehr-Infrastruktur zur Verfügung stellen, welche mit
einem geringen Personalaufwand betrieben werden kann. Wir
fordern mehr Effizienz bei der Verwendung der Ressourcen sowie zusätzlich eine Forcierung in digitalen Bereichen wie bspw.
Cyberabwehr. In der Schweiz wohnhafte Ausländer profitieren
genauso wie Schweizer Staatsangehörige von den Dienstleistungen der Armee und sollen dementsprechend eine Abgabe
leisten. Die Gewissensprüfung für Militärdienstverweigerer soll
zudem Pflicht sein.

Polizei, Bevölkerungsschutz und Blaulichtorganisationen

Der Zivilschutz sowie die zivilen Blaulichtorganisationen sollen
vermehrt zusammenarbeiten und Aufträge gemeinsam bewältigen.

Aufgrund der zunehmenden Gewalt kommt die Polizei oft an
ihre Kapazitätsgrenzen. Dort, wo es nötig ist, sollen daher die
Personalbestände erhöht werden. Wir fordern klare Strafen für
Gewalt gegen Beamte.

Konsequente Justiz

Im Kampf gegen die Kriminalität brauchen die vollziehenden
Behörden, insbesondere die Polizeibeamten, mehr Rückendeckung. Eine sichere Schweiz kann nur mit einer unabhängigen
und konsequenten Justiz erreicht werden. Wir fordern kein falsches Mitleid, sondern angemessene Ausschöpfung des Strafmasses. Im Bereich des Datenschutzes ist die Privatsphäre
des einzelnen Individuums zu achten und gesetzlich zu schützen. Datenschutz darf aber nicht zum Täterschutz werden

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